Film und Foto

Film und Foto

Film- und Fotoaufnahmen,
Reproduktionen und Fotoanfragen

Film- und Fotoaufnahmen an den Standorten der Schönbrunn Group

Sämtliche Film- und Fotoaufnahmen sind genehmigungspflichtig.

Bitte beachten Sie, dass neben der tagesaktuellen und allgemeinen Medienberichterstattung (Presse) die Standorte der Schönbrunn Group auch beliebte Foto- und Filmorte (Serien, Dokumentationen, Spielfilme etc.) sind.

Für Film- und Fotoaufnahmen, die nicht im Rahmen der aktuellen Berichterstattung stattfinden, steht Ihnen gerne das Film- und Foto-Team zur Verfügung.

!  Für Presseanfragen wenden Sie sich bitte an unsere Kolleginnen vom Presse-Team.

!  Alle Informationen zu unserem Fotoarchiv sowie den Abbildungsrechten finden Sie auf unserer Seite "Reproduktionen und Fotoanfragen".

IHRE ANSPRECHPERSONEN SIND:

Petra Peric

+43 1 811 13-225

Jakob Müller

+43 1 811 13-307

Bitte setzen Sie sich mindestens 3 Wochen vor dem geplanten Arbeitsbeginn mit uns in Verbindung. Für Ihre Film- und Fotoarbeiten an den Standorten der Schönbrunn Group brauchen Sie eine offizielle Genehmigung und einen Vertrag.

Gerne erteilen wir Ihnen Foto- und Filmgenehmigungen für:

  • Themenbezogene Berichte
  • Historische Arbeiten
  • Reisedokumentationen

Werbeaufnahmen sowie Präsentationen jeglicher Art (z.B. Auto, Mode) nur auf Anfrage.

Innenaufnahmen

Schloss Schönbrunn, Sisi Museum, Möbelmuseum Wien:

Während den Öffnungszeiten ist das Filmen und Fotografieren in den Schauräumen grundsätzlich nicht gestattet (gilt auch für private Zwecke). Innenaufnahmen können nur außerhalb der regulären Öffnungszeiten durchgeführt werden.

Preislisten für Schloss Schönbrunn und Sisi Museum

Möbelmuseum Wien: 

Im Raum "Prinz Eugen" und "Maria Theresia" sowie in der Sonderausstellung darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.

Gültig für Schloss Schönbrunn, Sisi Museum und Möbelmuseum Wien:
 

  • Film- und Fotoaufnahmen in den Prunkräumen dürfen nur mit Akku-Licht bzw. Handscheinwerfer (Niedervolt 12 Volt pro Lampenkopf nicht mehr als 100 Watt, kein UV-Anteil, Kaltlicht) durchgeführt werden. Es ist verboten originale Stoffe, Tapeten und/oder Gemälde direkt zu beleuchten.
  • Bei Fotoaufnahmen herrscht absolutes Blitzlichtverbot.
  • Alle genehmigten Aufbauten, Schienen, Stative und Leitern sind mit Platten bzw. schützendem Filz zum Schutz des Bodens zu unterlegen.
  • Unter genehmigte Scheinwerfer und stromführende Steckverbindungen sind Hitzeschutzmatten zu legen. Strom- und andere Kabel müssen stolpersicher abgedeckt werden.
  • Die Fenster bzw. Fensterläden dürfen aus kustodischen Gründen nicht geöffnet werden.
  • Das Filmen und Fotografieren hinter den Absperrungen ist nicht erlaubt.
  • Durch Sondersperren (Glastüren) gesperrte Räume dürfen weder geöffnet noch betreten werden.
  • Das Mobiliar darf weder benutzt noch verschoben werden.
  • Spielszenen sind nicht erlaubt.
  • Im gesamten Schauraumbereich herrscht striktes Rauch-, Getränke- und Speisenverbot.
  • Allen Anordnungen des Aufsichtspersonals ist unbedingt Folge zu leisten.
  • Mitarbeiter des Film-/Fototeams dürfen sich nur in Begleitung einer Aufsichtsperson vom Film-/Fototeam entfernen.
  • Die Produktion darf dem Ansehen oder der Sicherheit der Schloß Schönbrunn Kultur- und Betriebsges.m.b.H. (SKB) nicht schaden; insbesondere dürfen keinerlei Sicherheitsvorkehrungen oder –einrichtungen gezeigt werden. Darüber hinaus sind Aufnahmen unzulässig, die geeignet sind, das öffentliche Sittlichkeitsempfinden zu berühren oder als rassistisch, rechtsradikal oder gewaltverherrlichend interpretiert werden könnten.
  • Bei Nichtbeachtung der Benützungsbedingungen hat der Produzent/Fotograf eine Konventionalstrafe in Höhe von € 4.000 pro Verstoß an die SKB zu bezahlen. Die SKB hat zudem das Recht, einen diese Konventionalstrafe übersteigenden Schaden geltend zu machen.
  • Der jeweilige SKB-Standort muss als Ort von Filmaufnahmen im Beitrag entsprechend erwähnt werden. Jedenfalls hat eine Nennung im Abspann zu erfolgen, und zwar unter Verwendung von zumindest der Wortfolge: „Aufnahmeort: Schloss Schönbrunn, Wien“, „Aufnahmeort: Sisi Museum, Wien“ bzw. „Aufnahmeort: Möbel Museum, Wien“.

Außenaufnahmen

Schloss Schönbrunn: 

Fotos vom Areal Schönbrunn dürfen nicht über Bildagenturen vertrieben und verkauft werden.

Schloss Schönbrunn, Möbelmuseum Wien: 

Außenaufnahmen für private Zwecke sind genehmigungsfrei.

Preisliste für Schloss Schönbrunn

Sisi Museum:

Für Außenaufnahmen der Hofburg wenden Sie sich bitte an die Burghauptmannschaft.

Gültig am Areal von Schloss Schönbrunn: 
 

  • Absperrungen sind nicht erlaubt.
  • Unsere Parkbesucher haben Vorrang. Bitte nehmen Sie Rücksicht!
  • Das Klettern und Sitzen auf und sonstige vergleichbare Benützen von Brunnen, Figuren, Denkmälern oder anderen Bauwerken ist nicht gestattet.
  • Das Steigen hinter Absperrungen und Zäune ist nicht gestattet.
  • Das Betreten der Rasenfläche ist nicht gestattet.
  • Luftballons sind am gesamten Areal von Schloss Schönbrunn (Innen & Außen) nicht erlaubt.
  • Auf den Fahrstraßen Meidlinger und Hietzinger Bereich darf nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden (Passanten, Kinder).
  • Einfahren in den Parkbereich ist nicht gestattet.
  • Am Ehrenhof gilt generelles Parkverbot.
  • Allen Anordnungen des Parkpersonals ist unbedingt Folge zu leisten.
  • Die Produktion darf dem Ansehen oder der Sicherheit der Schloß Schönbrunn Kultur- und Betriebsges.m.b.H. (SKB) nicht schaden; insbesondere dürfen keinerlei Sicherheitsvorkehrungen oder –einrichtungen gezeigt werden. Darüber hinaus sind Aufnahmen unzulässig, die geeignet sind, das öffentliche Sittlichkeitsempfinden zu berühren oder als rassistisch, rechtsradikal oder gewaltverherrlichend interpretiert werden könnten.
  • Bei Nichtbeachtung der Benützungsbedingungen hat der Produzent/Fotograf eine Konventionalstrafe in Höhe von € 4.000 pro Verstoß an die SKB zu bezahlen. Die SKB hat zudem das Recht, einen diese Konventionalstrafe übersteigenden Schaden geltend zu machen.
  • Schloß Schönbrunn muss als Ort von Filmaufnahmen im Beitrag entsprechend erwähnt werden, jedenfalls hat eine Nennung im Abspann zu erfolgen, und zwar unter Verwendung von zumindest der Wortfolge: „Aufnahmeort: Schloß Schönbrunn, Wien“.

Weiterführende Seiten

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